Behandlungskosten:

Bei den Kosten für eine homöopathische Behandlung ist zu bedenken, dass ein Großteil der homöopathischen Arbeit hinter den Kulissen“ stattfindet. Die Auswahl der homöopathischen
Mittel benötigt viel Zeit und fundierte Kenntnisse. Auch kurze Telefonate benötigen oft
intensives Nacharbeiten.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Leistungsverzeichnis Klassiche Homöopathie (LVKH 2011). Analog werden auch die Ziffern aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt. Das letzte Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker stammt aus dem Jahre 1985 und wird der Arbeit eines klassisch homöopathisch arbeitenden Heilpraktikers nicht mehr gerecht. Dieses Verzeichnis ist nicht bindend für Heilpraktiker, Beihilfestellen, Krankenversicherer.
Aus diesem Grund sind die Honorarsätze entsprechend höher angesetzt und entsprechen den Ziffern des LVKH 2011.

Homöopathische Erstanamnese inkl. Beratung, Fallanalyse und Mittelsuche
(Repertorisation) (LVKH 1.0, 2.0, 5.0 bzw. GebüH 1, 2 und 5):

Erwachsene: 180,00 € - 260,00 €
Kinder: 135,00 € - 180,00 €

Folgekonsultationen in der Praxis (reine Praxiszeit ohne Zeitaufwand für Vor- und Nachbereitungszeiten; LVKH 1.0, 2.1, 4.0 bzw. GebüH 1, 2, 5 und/oder 4):

bis zu 20 Minuten: 35,00 €
bis zu 40 Minuten: 60,00 €
bis zu 70 Minuten: 95,00 €

Telefonische Beratung:
(LVKH 4.0, 5.0 bzw. GebüH 4 bzw. 5)

bis 10 Minuten: 12,00 € - 15,00 €
bis 20 Minuten: 24,00 € - 30,00 €
bis 30 Minuten: 35,00 € - 45,00 €
bis 40 Minuten: 45,00 € - 60,00 €
bis 50 Minuten: 55,00 € - 70,00 €
bis 60 Minuten: 65,00 € - 85,00 €

Bei einer Akutbehandlung kommen je nach Aufwand noch 20,00 € (LVKH 2.2 bzw. GebüH 2) für die Repertorisation dazu.

Für telefonische Beratungen außerhalb der Sprechzeiten, nachts und an Sonn- und Feiertagen werden Zuschläge zu den normalen Sätzen erhoben.

Kostenerstattung einer homöopathischen Behandlung:

Gesetzlich Versicherte: Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker werden von
den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, die auch Heilpraktiker-Leistungen beinhaltet.

Beihilfeberechtigte: Die Beihilfe erstattet 70 % mit einer Eigenbeteiligung von € 6,-.

Privatversicherte: Bei den jeweiligen privaten Krankenversicherungen gibt es Unterschiede
in der Erstattung von Heilpraktikerrechnungen.

Ob Zusatzversicherung oder Private Krankenversicherung – bitte erkundigen Sie sich vorab
bei Ihrer Versicherung in welcher Höhe die einzelnen Ziffern der GebüH erstattet werden.

Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Ihre Kasse ist die Begleichung unserer
Rechnung in voller Höhe ohne Abzüge erforderlich.

Gerne gehen wir auf Ihre Fragen zu den Behandlungskosten persönlich ein.